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Der Besatzer hatte bei allen Schäden durch Kriegshandlungen und Beschlagnahmen Folgendes festgestellt: - Abschnitte 2 und 3 der Verordnung Nr. 3/1940 des Reichskommissars für das besetzte niederländische Gebiet und Artikel 6 des Dekrets über die Wiederherstellung der Rhein- und Binnenschifffahrtsflotte 2 (Dekret vom 12. September 1941, Dokument 38, Nr. 178) befassen sich mit den Schäden, die der Binnenschifffahrtsflotte während des Kriegshandlungen. Die Bundesregierung ist dafür verantwortlich heute, um den erlittenen Schaden an den "niederländischen Staat" zu zahlen. 1 - Artikel 1 des niederländischen Staatsanzeigers vom 17. September 1941 sieht vor, dass eine Person, die Anspruch auf eine Registrierung im „Hauptbuch für Rhein und innere Flotte“ (Grundbuch für Schiffe) hat, jeweils einen finanziellen Beitrag des niederländischen Staates erhält registriertes Schiff. 10 Cent pro Tonne für die ersten 300 Tonnen und 4 Cent pro Tonne und pro Woche für die fortgeschrittene Tonnage über 300 Tonnen. Zinszahlungen wurden ebenfalls ermittelt. - Artikel 2 schreibt vor , dass für die Teilabdeckung für die Gewährung von finanziellen Zugeständnissen vom 1. Oktober 1941 bis zum Zustand der Niederlande muss ein Beitrag von 20 Cent pro Tonne pro Jahr in vierteljährlichen Raten im Voraus bezahlt werden , indem das entsprechende Reich Siegel kaufen. Briefmarken der Bergungsrhein - Inlandflotte. Dies betrifft Schiffe mit einer Ladekapazität von mehr als 100 Tonnen, unabhängig davon, in welches Land sie gehören, wenn diese Schiffe zum Transport von Fracht innerhalb der niederländischen Grenzen, zur Lagerung oder zum Transport auf Binnenwasserstraßen zu einem beliebigen Bestimmungsort verwendet werden. Es gibt 16 Denominationen in Summe: fl 0,05, 0,10, 0,20, 0,30, 0,50 Cent, fl 1,00, 2,00, 3,00, 4,00, 5,00, 10,00, 20,00, 30,00, 50,00 und 100,00 Gulden. Diese Briefmarken wurden über die Affreightment Commissariats, das Zentralbüro für Rhein- und Binnenschifffahrt oder das niederländische private Rheinschifffahrtszentrum verkauft und auf der nummerierten Erklärung der Organisationen angebracht. Ausländische Schiffe außerhalb dieser Organisationen mussten ihre Siegel auf der Tonnagebescheinigung oder dem Hauptdokument (anderes wirksames offizielles Papier) anbringen. Diese "Beitrags" -Stempel wurden im September 1944 (für das befreite Gebiet) und 1947 endgültig abgeschafft.
Dieser Text wurde automatisch übersetzt aus Niederländisch
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